Profil | Weidemann - Pigorsch

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Profil Rechtsanwälte Weidemann - Pigorsch

Rechtsanwaltskanzlei - Weidemann - Pigorsch

 

Fachanwaltskanzlei mit Tradition im Herzen von Dortmund. Wir blicken zurück auf eine über 70-jährige Geschichte unserer Anwaltsgemeinschaft. Gegründet wurde die Kanzlei 1950 von Rechtsanwalt Hans Dahl, der früh einen Schwerpunkt im Bereich des Verkehrs- und Versicherungsrechts etablierte, der bis heute Bestand hat. Frau Dr. jur. Gunde Weidemann führte die Tätigkeit ihres Vaters über viele Jahrzehnte bis in das Jahr 2019 fort und war darüber hinaus auch im Erbrecht sowie als Notarin tätig. Mit dem Eintritt von Prof. Dr. jur. Jürgen Weidemann in die Kanzlei erhielt diese einen weiteren Schwerpunkt auf dem Gebiet des Arbeitsrechts sowie des Wirtschaftsstrafrechts.

Seit 1990 wurde die Sozietät durch Rechtsanwalt Andreas Pigorsch, zugleich Fachanwalt im Arbeitsrecht, erweitert. Im Laufe der Jahre kamen seine fachanwaltlichen Kompetenzen im Sozialrecht, Medizin- und Arzthaftungsrecht dazu.

Seit Anfang 2015 arbeitet die Rechts- und Fachanwältin Dr. jur. Christina Schaefer in Kooperation mit der Kanzlei Weidemann - Pigorsch, wodurch die komplexe Materie des Medizinrechts einen konsequenten Ausbau erfährt. Frank Prenger, Fachanwalt im Verkehrsrecht, der seit 2019 die Kanzlei als angestellter Rechtsanwalt verstärkt, bearbeitet vorwiegend die Bereiche Versicherungsrecht, Verkehrsrecht und allgemeines Zivilrecht.

Die Zusammenarbeit in Bürogemeinschaft mit Rechtsanwältin Iris Woerner, Fachanwältin für Arbeits- und Familienrecht, die seit 2020 besteht, fügt sich nahtlos ein und setzt unseren langjährigen Anspruch, Sie als kompetentes Beraterteam fachübergreifend in Ihren Anliegen umfassend zu unterstützen und zu vertreten, fort.

So ist eine zügige, juristisch fundierte und praxisbezogene, insbesondere in jede Richtung denkende Beratung und Verfolgung der Interessen unserer Mandantschaft gewährleistet. Wir freuen uns, dass Sie den Weg zu uns gefunden haben.

Top | Tipps

Wissenswertes

Wissenswerte Tipps
     Tipp Tipp 1

 

  Kündigung erhalten? – 3-wöchige Klagefrist einhalten!

Im Fall einer Kündigung ist höchste Eile geboten. Will sich der Arbeitnehmer gegen eine Kündigung wehren, muss er nach § 4 KSchG innerhalb von 3 Wochen ab Zugang der Kündigung eine Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht einreichen. Tut er dies nicht, gilt die Kündigung als von Anfang an wirksam. Die Nichteinhaltung der kurzen Frist kann also zum Verlust wichtiger Rechte führen.

Sie sollten daher im Falle einer Kündigung unverzüglich Rechtsrat einholen, und zwar bei jeder Form der Kündigung, die entweder auf betriebs-, verhaltens- oder personenbedingte Gründe gestützt werden. Nur durch eine fristgemäß eingereichte Kündigungsschutzklage bleibt der Weg offen zurück an den Arbeitsplatz in Form der Weiterbeschäftigung oder aber für eine bestmögliche Gestaltung der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, Stichworte sind hier von „A“ wie Aufhebungsvereinbarung und Abfindung, über Freistellung und Sperrzeitvermeidung bis hin zu „Z“ wie Zeugnis.

     Tipp Tipp 2

 

  Das müssen Sie im Fall von Abmahnungen beachten

Auch eine Abmahnung oder auch Ermahnung, die Sie von Ihrem Arbeitgeber erhalten, sollten Sie umgehend professionell überprüfen lassen. Denn oftmals sind entsprechende Erklärungen bereits formell unwirksam und/oder inhaltlich nicht hinreichend konkretisiert. Wichtig ist daher, die rechtlichen Konsequenzen professionell beurteilen zu lassen, um auf dieser Grundlage zu entscheiden, ob und wie im Falle einer Abmahnung reagiert werden soll oder reagiert werden muss.

Generell gilt, wenn Sie zum Gespräch mit dem Arbeitgeber gerufen und Ihnen Verträge wie Aufhebungsvereinbarungen oder Änderungskündigungen vorgelegt werden, sollten Sie vor Unterzeichnung einen Fachanwalt zu Rate ziehen. Zu oft werden Arbeitsverhältnisse beendet oder verschlechtert, ohne dass Sie als Arbeitnehmer über die Konsequenzen Ihres Handelns vollumfänglich informiert sind.

     Tipp Tipp 3

 

  Verfallfristen im laufenden Arbeitsverhältnis im Auge haben

Beachten Sie, dass im laufenden Arbeitsverhältnis arbeitsvertragliche oder auch tarifliche Ausschlussfristen lauern, die Ihnen die Durchsetzung Ihrer Recht unmöglich machen können. Die Fristen müssen in jedem Rechtsfall individuell überprüft werden. So können Lohnansprüche und Entgeltforderungen oder auch Gratifikationen und Ansprüche, die aus Überstunden resultieren, möglicherweise nicht mehr durchgesetzt werden, sofern die Regelung des Arbeitsvertrages wirksam ist. Eine Erstberatung kann hier Klarheit verschaffen und Sie vor einem unnötigen Rechteverlust schützen.