Weidemann Pigorsch
 
Unsere Sozietät
wurde im Jahre 1950 von Rechtsanwalt Hans Dahl gegründet. Durch seine jahrzehntelange Tätigkeit als Ortsclubsyndicus des ADAC entwickelte sich ein Schwerpunkt im Verkehrs- und Versicherungsrecht, der durch den Eintritt seiner Tochter, Rechtsanwältin Dr. Gunde Weidemann geb. Dahl, fortgesetzt und von ihr um das Erbrecht erweitert wurde.

1972 trat Herr Rechtsanwalt Dr. Jürgen Weidemann in die Kanzlei ein. Die Kanzlei erhielt hierdurch einen weiteren Schwerpunkt auf dem Gebiet des gesamten Zivilrechts, insbesondere des Arbeitsrechtes.
 
Nach dem Tod von Rechtsanwalt Dahl trat Rechtsanwalt Andreas Pigorsch 1990 in die Sozietät ein, der den arbeitsrechtlichen Schwerpunkt im Laufe der Jahre um fachanwaltliche Kenntnisse im Sozialrecht sowie im Medizin– und Arzthaftungsrecht erweiterte.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Jürgen Weidemann wurde im Jahr 2009 von der „Wirtschaftswoche“ als einer der 20 besten deutschen Anwälte auf dem Gebiet des Steuerstrafrechts ausgewiesen.
Wirtschaftswoche 20.07.2009, Ausgabe 30, S. 83
 
Rechtsanwalt Pigorsch machte durch von ihm erreichte bedeutsame - auch höchstrichterliche- Urteile im Arbeits- und Sozialrecht auf sich aufmerksam.
Bundessozialgericht B12KR/15/09R, 5.Mai 2010




Da die Notariate der Dres. Weidemann aus Altersgründen - gemäß der Bundesnotarordnung beendet sind - bieten wir in Kooperation mit Herrn Notar Martin Rasch weiterhin eine qualitativ hohe Betreuung in allen Notariatsangelegenheiten.